Hinweise zur Rückgabe von Verpackungen gemäß §6 VerpackV
Die aus Papier und Pappe bestehende Verpackung kann in die von den Städten und Gemeinden bereitgestellten Wertstoffcontainer oder in die so genannte „Blaue Tonne" entsorgt werden. Die Teile der Verpackung, die mit dem „Grünen Punkt" gekennzeichnet sind, können in die hierfür bereitgestellten Behälter des Dualen Systems, unter andern die so genannte „Gelbe Tonne“ oder den „gelben Sack“ entsorgt werden. Sollte es nicht möglich sein, die Verpackung in der Umgebung des Käufers kostenfrei abzugeben, hat der Käufer die Möglichkeit, die Verpackung an den Verkäufer zu schicken. Die Verpackungen werden vom Verkäufer wieder verwendet oder gemäß den Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt. Die Hinweise finden Sie auch in den Begleitpapieren der Warensendungen.


